Haushaltshilfen für Eltern


  • Warum gibt es diese Hilfe?

     

    Es gibt besondere Situationen, in denen ein Elternteil aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen und die Kinder zu betreuen. Dies ist z.B. der Fall bei:

    • Krankenhausaufenthalt
    • Kur oder Reha
    • Genesungszeit nach einer Operation
    • Schwerer Erkrankung
    • Schwangerschaftsbeschwerden

     
    Oft ist es nicht leicht, für einen längeren Zeitraum im privaten Umfeld umfängliche Hilfe zu bekommen, weil Familie und Freunde vielleicht zu wenig Zeit haben oder man sie nicht dauerhaft um Hilfe bitten möchte.

  • Was bieten wir an?

     

    Wir bieten in diesen Situationen eine zuverlässige Haushaltshilfe an, die sich an den Bedürfnissen der Familie orientiert. Unsere Mitarbeitenden sind erfahren in der Unterstützung von Familien und erledigen alle Aufgaben in Absprache mit den Eltern.

    Dies kann sich auf den Haushalt beziehen, z.B.:

    • Einkaufen
    • Wäsche waschen
    • Kochen
    • Reinigen von Bad, Küche usw.
    • Bügeln
    • Staubsaugen
    • Wischen

     
    und/oder auf die Betreuung der Kinder:

    • zum Kindergarten bzw. zur Schule bringen
    • auf den Spielplatz gehen
    • zum Sportverein fahren
    • bei der Verrichtung von Alltagstätigkeiten unterstützen
  • Wie bekommt man diese Hilfe?

    • Als betroffenes Elternteil wendest Du Dich an Deine Krankenkasse und schilderst Deine Situation.
    • Die Krankenkasse schickt Dir einen kurzen Antrag zu, den Du ausfüllst.
    • Du kontaktierst Deinen behandelnden Arzt, der Dir bescheinigt, dass Du aus gesundheitlichen Gründen, nicht in der Lage bist, den Haushalt zu führen.
    • Parallel dazu, teilst Du uns Deinen Bedarf mit (einfach anrufen, eine Text-Nachricht schicken oder eine E‑Mail schreiben).
  • Wer kann diese Hilfe bekommen?

    • Elternteile, die sich gewöhnlich um Haushalt und Kinderbetreuung kümmern und aus gesundheitlichen Gründen hierzu nicht in der Lage sind.
    • Elternteile, die ein Kind zur Behandlung im Krankenhaus begleiten.
    • Schwangere (auch beim ersten Kind).
  • Welche Voraussetzungen gibt es?

    • Es muss mindestens ein Kind im Haushalt leben, dass jünger als 12 Jahre ist oder eine Behinderung hat. Bei manche Krankenkassen reicht es auch, wenn das Kind jünger als 15 Jahre ist.
    • Im Haushalt lebt keine weitere erwachsene Person, die die Möglichkeit hat, die anfallenden Aufgaben vollständig zu erfüllen.
  • Wie lange kann man die Hilfe in Anspruch nehmen?

    • Die Dauer ist abhängig von der Art und dem Verlauf der Erkrankung.
    • Eltern haben den Anspruch auf 26 Wochen Haushaltshilfe. Einige Krankenkassen genehmigen auch eine längere Laufzeit als freiwillige Leistung.
    • Natürlich hat man jederzeit das Recht, die Hilfe zu beenden, wenn man sie nicht mehr möchte.
  • Welche Kosten entstehen?

    • Den Großteil der Kosten trägt die Krankenkasse. Pro Tag muss jedoch eine Zuzahlung getätigt werden in Höhe von 10 % der Kosten. Dies sind mindestens 5 € und höchstens 10 € am Tag.
    • Bei Schwangerschaft und Geburt entfällt die Zuzahlung.
  • Für Dich da:

    In den Regionen bzw. den Landkreisen Northeim, Holzminden, Göttingen, Goslar:

    Frau Sandra Herz und Team

    Moritzstr. 36/37
    37851 Bad Gandersheim

    01520/3079389
    E-Mail senden