Kinder

Betreuung und Freizeit-gestaltung für Kinder mit Besonderheiten zwischen 3 und 12 Jahren


  • Warum gibt es dieses Hilfe?

    Für Kinder mit Besonderheiten oder Behinderungen ist es oft schwerer, ihre Freizeit genauso zu gestalten wie andere Kinder ihres Alters. Manchmal gibt es Hürden, manchmal Hemmungen, manchmal einfach fehlende Angebote.

    Eltern von besonderen Kindern haben einen anstrengenden Alltag mit vielen Hochs und Tiefs. Auch Eltern brauchen mal eine Verschnaufpause und Zeit für sich – ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.

    Das Bedürfnis der Kinder nach Aktivität und das Bedürfnis der Eltern nach Ruhepausen erfüllen wir, durch unsere regelmäßigen Freizeitangebote für Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren.

  • Welche Angebote gibt es?

    Für jedes Kind besprechen wir ganz individuell, wie die Freizeitgestaltung aussehen soll – je nach den Interessen und Möglichkeiten der Kinder.

    Sehr beliebt ist die Freizeitgestaltung mit Tieren wie z.B. Ponys oder Hunden.

    Für viele Kinder ist auch die Bewegung draußen und der Aufenthalt in der Natur wohltuend. Zusammen kann man viel entdecken.

    Manches Kind braucht vielleicht Begleitung zum örtlichen Sportverein, weil es ohne Unterstützung nicht teilnehmen kann.

    Auch alltägliche Dinge wie das gemeinsame Aufräumen des Kinderzimmers, können Teil der Freizeitgestaltung sein.

  • Wie bekommt man diese Betreuung?

    Einfach anrufen, eine Nachricht über WhatsApp schicken oder eine E‑Mail schreiben, um einen Info-Termin zu vereinbaren.

    In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und besprechen, wie unsere Zusammenarbeit aussehen kann. Dieses Gespräch ist völlig unverbindlich.

  • Wer kann diese Hilfe bekommen?

    • Kinder mit ADS bzw. ADHS
    • Kinder im Autismus-Spektrum
    • Kinder mit psychischen Belastungen
    • Kinder, die bereits regelmäßig therapeutische oder heilpädagogische Hilfe in Anspruch nehmen (z.B. Logopädie oder Ergotherapie)
    • Kinder mit einem Pflegebedarf (mindestens Pflegegrad 1)
    • Kinder, deren Eltern zeitweise aus gesundheitlichen Gründen verhindert (z.B. nach Krankenhausaufenthalt)
  • Welche Kosten entstehen?

    • Für Kinder mit Pflegegrad entstehen keine Kosten. Wir rechnen mit der Pflegekasse ab.
    • Wenn ihr Kind bisher noch keine Diagnosen oder festgestellten Unterstützungsbedarf hat, beraten wir zum Erhalt.
    • Ist der Unterstützungsbedarf höher als die Leistungen der Pflegekasse, kann zusätzlich „Hilfe zur Pflege“ beim Landkreis beantragt werden.
  • Für Dich da:

    In den Regionen bzw. den Landkreisen Northeim, Holzminden, Göttingen, Goslar:

    Frau Sandra Herz und Team

    Moritzstr. 36/37
    37851 Bad Gandersheim

    01520/3079389
    E-Mail senden